Norm
MuttSchG §3Rechtssatz
Die zweiseitig zwingenden Normen der §§ 3, 5 MuttSchG sind stärker als die nur zugunsten der Arbeitnehmerin zwingenden des § 15 MuttSchG und führen im Ergebnis zu einer Verdrängung des gesetzlichen Karenzurlaubes bezüglich der von den absoluten Beschäftigungsverboten umfaßten Zeiträume.Die zweiseitig zwingenden Normen der Paragraphen 3, 5, MuttSchG sind stärker als die nur zugunsten der Arbeitnehmerin zwingenden des Paragraph 15, MuttSchG und führen im Ergebnis zu einer Verdrängung des gesetzlichen Karenzurlaubes bezüglich der von den absoluten Beschäftigungsverboten umfaßten Zeiträume.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0070590Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020