Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Geht die abgetretene Forderung in der Folge unter, kann die Zessionarin nichts mehr fordern, es wäre denn, sie hätte selbst gegenüber dem Zessus auf Grund direkter Rechtsbeziehung einen Anspruch erworben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032775Dokumentnummer
JJR_19771215_OGH0002_0060OB00706_7700000_001