RS OGH 2011/3/30 7Ob72/77, 7Ob241/10g

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Veröffentlicht am 15.12.1977
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Rechtssatz

§ 156 Abs 1 VersVG will Verfügungen zu Lasten des geschädigten Dritten ausschließen, doch liegt eine solche nicht vor, wenn der Dritte der Auszahlung des Schadensbetrages an den Versicherungsnehmer ausdrücklich zugestimmt hat.Paragraph 156, Absatz eins, VersVG will Verfügungen zu Lasten des geschädigten Dritten ausschließen, doch liegt eine solche nicht vor, wenn der Dritte der Auszahlung des Schadensbetrages an den Versicherungsnehmer ausdrücklich zugestimmt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080766

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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