RS OGH 1977/12/15 7Ob72/77, 7Ob241/10g

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Veröffentlicht am 15.12.1977
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Norm

VersVG §156 Abs1

Rechtssatz

§ 156 Abs 1 VersVG will Verfügungen zu Lasten des geschädigten Dritten ausschließen, doch liegt eine solche nicht vor, wenn der Dritte der Auszahlung des Schadensbetrages an den Versicherungsnehmer ausdrücklich zugestimmt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080766

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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