Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Zur Berechnung einer Witwenrente (bzw des Unterhaltes der minderjährigen ehelichen Kinder) nach einem Getöteten, der auf der im Eigentum des Adoptivvaters seiner Frau stehenden Landwirtschaft ohne Barlohn gearbeitet hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0031759Dokumentnummer
JJR_19771215_OGH0002_0020OB00202_7700000_001