Norm
ABGB §881 Abs3 IIIRechtssatz
Lehre und Rechtsprechung haben die Bestimmung des §§ 881 Abs 3 ABGB dahin ausgelegt, daß unter Übergabe des Gutes sowohl die Besitzüberlassung als auch die Verbücherung zu verstehen ist, obgleich die §§ 426, 431 ABGB die Verbücherung als die Form der Übergabe bei unbeweglichen Sachen bezeichnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017125Dokumentnummer
JJR_19771221_OGH0002_0060OB00014_7700000_003