RS OGH 1977/12/21 6Ob14/77, 6Ob705/83

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Veröffentlicht am 21.12.1977
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Norm

ABGB §881 Abs3 III
ABGB §1284 Aa

Rechtssatz

Lehre und Rechtsprechung haben die Bestimmung des §§ 881 Abs 3 ABGB dahin ausgelegt, daß unter Übergabe des Gutes sowohl die Besitzüberlassung als auch die Verbücherung zu verstehen ist, obgleich die §§ 426, 431 ABGB die Verbücherung als die Form der Übergabe bei unbeweglichen Sachen bezeichnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017125

Dokumentnummer

JJR_19771221_OGH0002_0060OB00014_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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