Norm
StPO §42Rechtssatz
Eine Bestellung nach § 42 Abs 2 StPO ist auch möglich, wenn eine solche gemäß § 42 Abs 1 StPO schon erfolgt ist.Eine Bestellung nach Paragraph 42, Absatz 2, StPO ist auch möglich, wenn eine solche gemäß Paragraph 42, Absatz eins, StPO schon erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0098168Dokumentnummer
JJR_19771222_OGH0002_0130OS00183_7700000_004