RS OGH 1977/12/22 1Ob736/77

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Veröffentlicht am 22.12.1977
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Rechtssatz

Die Entscheidung über die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit kann nicht als Beschluß prozeßleitender Natur angesehen werden; darunter sind nämlich nur solche Beschlüsse zu verstehen, welche nur der zweckmäßigen Formung und Ausführung des Verfahrens dienen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 736/77
    Entscheidungstext OGH 22.12.1977 1 Ob 736/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0041434

Dokumentnummer

JJR_19771222_OGH0002_0010OB00736_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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