RS OGH 1978/1/10 3Ob647/77

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Veröffentlicht am 10.01.1978
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Norm

ABGB §1063 A1
HGB §366 Abs1
HGB §410

Rechtssatz

Einem Spediteur oder Lagerhalter, der für einen Auftraggeber einen von diesem auf Kredit gekauften Gegenstand übernimmt und bei Übergabe des Gegenstandes jene Belege erhält, aus welchem das Vorbehaltseigentum des Verkäufers klar ersichtlich ist, der sich diese Belege jedoch überhaupt nicht ansieht, muß unabhängig von der Handelsüblichkeit eines derartigen Eigentumsvorbehaltes grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 366 Abs 1 HGB angelastet werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 647/77
    Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 647/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020482

Dokumentnummer

JJR_19780110_OGH0002_0030OB00647_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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