Norm
MRK Art9 Abs1Rechtssatz
Unterlassung der Befragung, ob bei einzelnen Geschworenen der Leistung des (abverlangten) religiösen Eides aus Gründen ihres religiösen Bekenntnisses oder im Hinblick auf Art 9 Abs 1 MRK Hindernisse entgegenstehen, ist kein Nichtigkeitsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0075397Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012