RS OGH 1978/1/12 8Nd501/78

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Veröffentlicht am 12.01.1978
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Norm

JN §31 I

Rechtssatz

Umfaßt das Beweisanbot neben der Parteienvernehmung der Klägerin auch einen weiteren am Sitz der Klägerin wohnhaften Zeugen, sowie einen Sachverständigen, so ist eine Delegierung auch dann nicht gerechtfertigt, wenn eine Reihe von Zeugen im Gerichtssprengel des Beklagten wohnhaft sind.

Entscheidungstexte

  • 8 Nd 501/78
    Entscheidungstext OGH 12.01.1978 8 Nd 501/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046380

Dokumentnummer

JJR_19780112_OGH0002_0080ND00501_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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