Norm
JN §31 IRechtssatz
Umfaßt das Beweisanbot neben der Parteienvernehmung der Klägerin auch einen weiteren am Sitz der Klägerin wohnhaften Zeugen, sowie einen Sachverständigen, so ist eine Delegierung auch dann nicht gerechtfertigt, wenn eine Reihe von Zeugen im Gerichtssprengel des Beklagten wohnhaft sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046380Dokumentnummer
JJR_19780112_OGH0002_0080ND00501_7800000_001