RS OGH 1978/1/18 8Ob573/77

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Veröffentlicht am 18.01.1978
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Norm

ABGB §145
ABGB §145a
ABGB §176 B
ABGB §178 C

Rechtssatz

Ruht die Erziehungsgewalt eines Elternteiles und ist der andere Elternteil unter Beachtung der strengen Voraussetzungen der §§ 176 bis 178 ABGB zur Erziehung nicht geeignet, kann die Erziehungsgewalt einer dritten Person oder Stelle übertragen und das Kind auch auf einen geeigneten Pflegeplatz untergebracht werden. Daran hat die Neuordnung des Kindschaftsrechtes nichts geändert.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 573/77
    Entscheidungstext OGH 18.01.1978 8 Ob 573/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047960

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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