Norm
ABGB §145Rechtssatz
Ruht die Erziehungsgewalt eines Elternteiles und ist der andere Elternteil unter Beachtung der strengen Voraussetzungen der §§ 176 bis 178 ABGB zur Erziehung nicht geeignet, kann die Erziehungsgewalt einer dritten Person oder Stelle übertragen und das Kind auch auf einen geeigneten Pflegeplatz untergebracht werden. Daran hat die Neuordnung des Kindschaftsrechtes nichts geändert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047960Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020