Norm
ABGB §936 IIRechtssatz
Auch die Veräußerung einer fremden Sache ist möglich, ohne daß eine derartige Vereinbarung als Vorvertrag zu qualifizieren wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019134Dokumentnummer
JJR_19780119_OGH0002_0060OB00786_7700000_001