Norm
ABGB §901 I4Rechtssatz
Gibt jemand unter der unrichtigen Annahme einer alsbaldigen erfolgreichen Verwertung der Liegenschaft des Hauptschuldners die Erklärung ab, den Bürgen derzeit nicht in Anspruch zu nehmen, befindet er sich in einem Motivirrtum, der, wenn die Zusage, ohne jede Gegenleistung abgegeben wurde, beachtlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017448Dokumentnummer
JJR_19780124_OGH0002_0050OB00703_7700000_001