Norm
ABGB §861Rechtssatz
Ohne Festlegung der Zahlungsmodalitäten kommt insbesondere dann, wenn darüber gesprochen und demnach klargestellt wurde, daß sie für den Vertrag wesentlich seien, ein Kaufvertrag nicht zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0014043Dokumentnummer
JJR_19780125_OGH0002_0010OB00512_7800000_003