RS OGH 1990/12/19 7Ob508/78; 3Ob46/90

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Veröffentlicht am 26.01.1978
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Rechtssatz

Solange ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft nicht bewilligt ist, kann von seiner Rechtsgültigkeit nicht ausgegangen werden. Das Gericht kann nicht die Entscheidung der ÖNB darüber vorwegnehmen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 508/78
    Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 508/78
  • RS0016845">3 Ob 46/90
    Entscheidungstext OGH 19.12.1990 3 Ob 46/90
    nur: Solange ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft nicht bewilligt ist, kann von seiner Rechtsgültigkeit nicht ausgegangen werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016845

Im RIS seit

26.01.1978

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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