Norm
ABGB §879 CIRechtssatz
Solange ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft nicht bewilligt ist, kann von seiner Rechtsgültigkeit nicht ausgegangen werden. Das Gericht kann nicht die Entscheidung der ÖNB darüber vorwegnehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016845Im RIS seit
26.01.1978Zuletzt aktualisiert am
23.01.2024