RS OGH 1983/6/7 4Ob5/78, 5Ob619/83

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Veröffentlicht am 07.02.1978
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Rechtssatz

Unter den in den Zuständigkeitsbereich der Einigungsämter fallenden Rechtsstreitigkeiten aus der Betriebsverfassung sind alle Streitigkeiten zu verstehen, die sich im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Rechten oder Rechtsverhältnissen ergeben, gleichgültig, ob diese Rechte oder Rechtsverhältnisse auf Gesetz, behördlicher Entscheidung oder (betriebsverfassungsrechtlichen) Rechtsgeschäften beruhen (Strasser, ArbVG - Handkommentar, 997).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045563

Dokumentnummer

JJR_19780207_OGH0002_0040OB00005_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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