RS OGH 1978/2/7 4Ob303/78, 4Ob342/78, 8Ob590/78, 2Ob503/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1978
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Norm

EO §391 Abs2 VA
EO §391 Abs2 VD

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Klage nicht rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingebracht wurde, bildet einen Sachverhalt, der zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung führen muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005655

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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