Rechtssatz
Einem (mit den Dienstpflichten vertrauten) Präsenzdiener ist der Irrtum, daß durch sein Ansuchen um vorzeitige Entlassung auch schon eine Entziehung (§ 9 MilStG) straffrei werde, vorzuwerfen.Einem (mit den Dienstpflichten vertrauten) Präsenzdiener ist der Irrtum, daß durch sein Ansuchen um vorzeitige Entlassung auch schon eine Entziehung (Paragraph 9, MilStG) straffrei werde, vorzuwerfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089478Dokumentnummer
JJR_19780208_OGH0002_0100OS00212_7700000_002