Norm
StGB §28 CbRechtssatz
Die mit Hilfe der durch Täuschung erwirkten Einzelgenehmigung weiters veranlaßte Erteilung eines Zulassungsscheines für das betreffende Kraftfahrzeug ist nicht noch zusätzlich nach § 228 Abs 1 StGB zu bestrafen.Die mit Hilfe der durch Täuschung erwirkten Einzelgenehmigung weiters veranlaßte Erteilung eines Zulassungsscheines für das betreffende Kraftfahrzeug ist nicht noch zusätzlich nach Paragraph 228, Absatz eins, StGB zu bestrafen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091634Dokumentnummer
JJR_19780209_OGH0002_0120OS00172_7700000_002