RS OGH 1978/2/9 6Ob801/77, 8ObA231/95, 5Ob32/09f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1978
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Norm

HVertrG 1993 §12
HVG §2 Abs1
HVG §10
HVG §28

Rechtssatz

Auch der Geschäftsherr hat sich des Vertrauens des Handelsvertreters würdig zu erweisen und unbeschadet seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit auf dessen schutzwürdige Interessen gebührende Rücksicht zu nehmen; der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 801/77
    Entscheidungstext OGH 09.02.1978 6 Ob 801/77
    Veröff: SZ 51/14
  • 8 ObA 231/95
    Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 231/95
    nur: Der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen. (T1) Beisatz: § 48 ASGG (T2)
  • 5 Ob 32/09f
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 32/09f
    Vgl; Beisatz: Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach § 12 HVG 1993 auslösen. (T3); Beisatz: Dem Unternehmer stehen Reorganisationsmaßnahmen zu, doch muss er den Handelsvertretervertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit erfüllen. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062480

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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