RS OGH 1978/2/9 6Ob801/77, 5Ob32/09f

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Veröffentlicht am 09.02.1978
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Norm

HVertrG 1993 §12
HVG §10
HVG §28

Rechtssatz

Es ist Pflicht des Geschäftsherrn, den Handelsvertreter von beabsichtigten wirtschaftlichen Dispositionen, die die wirtschaftlichen Interessen des Handelsvertreters berühren (zB wenn er die Fertigung oder den Vertrieb einer bestimmten Ware, deren Absatz dem Handelsvertreter übertragen ist, einstellen will und dgl), rechtzeitig zu informieren, damit sich dieser in seinen wirtschaftlichen Dispositionen entsprechend darauf einstellen kann.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 801/77
    Entscheidungstext OGH 09.02.1978 6 Ob 801/77
    Veröff: SZ 51/14
  • 5 Ob 32/09f
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 32/09f
    Vgl; Beisatz: Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach § 12 HVG 1993 auslösen. (T1); Beisatz: Dem Unternehmer stehen Reorganisationsmaßnahmen zu, doch muss er den Handelsvertretervertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit erfüllen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063284

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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