Norm
ABGB §1325 ARechtssatz
Wenngleich § 1332 ABGB die abstrakte Schadensberechnung nur für Sachschäden anordnet, so ist sie doch auch in den Fällen heranzuziehen, in denen ein geschütztes Recht oder Rechtsgut verletzt wird. Es ist demnach eine abstrakte Schadensberechnung in den Fällen zulässig, in denen infolge eines Personenschadens die Erwerbsfähigkeit gemindert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030437Dokumentnummer
JJR_19780209_OGH0002_0020OB00200_7700000_002