RS OGH 1978/2/21 4Ob417/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

ZPO §233
ZPO §411 Ca
ZPO §423

Rechtssatz

Der Nichterledigung eines Teilbegehrens durch das Erstgericht kann nicht nur mit einem Rekurs oder mit einem Antrag auf Fällung eines Ergänzungsbeschlusses (§§ 423, 430 ZPO), sondern - nach Rechtskraft der abweisenden Entscheidung des Erstgerichtes - auch mit der neuerlichen Geltendmachung des betreffenden Anspruches begegnet werden (hier: Verbot des Ankündigens einer kostenlosen Probezusendung einerseits und des Zusendens solcher Probeexemplare andererseits).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 417/77
    Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 417/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039461

Dokumentnummer

JJR_19780221_OGH0002_0040OB00417_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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