RS OGH 1978/2/21 3Ob120/77, 3Ob123/77, 3Ob34/81, 3Ob83/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

EO §14
EO §27

Rechtssatz

Eine Häufung der Exekutionsmittel liegt auch dann vor, wenn in nacheinander eingebrachten Schriftsätzen verschiedene Exekutionsmittel beantragt werden. Neuerliche Exekutionsanträge sind zu bewilligen, wenn die Kumulierung der nachträglich beantragten Exekutionsmittel an sich nach § 14 EO zulässig wäre. Ein neuerliches Exekutionsgesuch ist daher nur abzuweisen, wenn aus dem Antrag oder Akteninhalt geschlossen werden kann, daß eindeutig, nicht bloß wahrscheinlich, eine Überdeckung vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 120/77
    Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 120/77
    SZ 51/18
  • 3 Ob 123/77
    Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 123/77
  • 3 Ob 34/81
    Entscheidungstext OGH 10.06.1981 3 Ob 34/81
    Ähnlich
  • 3 Ob 83/90
    Entscheidungstext OGH 11.07.1990 3 Ob 83/90
    Beisatz: Maßgebend ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichtes über den weiteren Exekutionsantrag. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000572

Dokumentnummer

JJR_19780221_OGH0002_0030OB00120_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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