RS OGH 1978/2/21 4Ob417/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

UWG §1 D1h
UWG §28

Rechtssatz

Gehört das kostenlose Zusenden einer Zeitung nicht zur Durchführung des gleichzeitigen Preisausschreibens, sondern stellt eine damit nur äußerlich zusammenhängende, ihrem Wesen nach aber selbständige Werbemaßnahme eigener Art dar, muß seine rechtliche Zulässigkeit ohne Rücksicht auf die damit verbundene gesetzwidrige Preisverlosung und unabhängig von dieser beurteilt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 417/77
    Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 417/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0077949

Dokumentnummer

JJR_19780221_OGH0002_0040OB00417_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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