Norm
StGB §33 Z2Rechtssatz
Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach § 287 StGB ist eine Vorverurteilung nach § 287 StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen.Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach Paragraph 287, StGB ist eine Vorverurteilung nach Paragraph 287, StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091492Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020