RS OGH 2025/10/23 8Ob11/78; 8Ob76/80; 2Ob151/82; 8Ob1/84 (8Ob2/84); 3Ob23/07i; 2Ob26/12f; 2Ob24/15s;

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Veröffentlicht am 28.02.1978
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Norm

ASVG §333
  1. ASVG § 333 heute
  2. ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989

Rechtssatz

Entscheidend ist, ob dem fremden Unternehmer bei der Ausführung der Gemeinschaftsarbeit eine Weisungsbefugnis gegenüber den Bediensteten des anderen Unternehmens wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusteht oder ob der Arbeitnehmer des anderen Betriebes nur eine Arbeit leistet, die grundsätzlich in den Tätigkeitskreis seines eigenen Betriebes fällt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 11/78
    Entscheidungstext OGH 28.02.1978 8 Ob 11/78
    Veröff: Arb 9669
  • 8 Ob 76/80
    Entscheidungstext OGH 26.06.1980 8 Ob 76/80
    Vgl auch
  • 2 Ob 151/82
    Entscheidungstext OGH 17.01.1983 2 Ob 151/82
  • RS0085043">8 Ob 1/84
    Entscheidungstext OGH 07.06.1984 8 Ob 1/84
    Auch
  • RS0085043">3 Ob 23/07i
    Entscheidungstext OGH 28.06.2007 3 Ob 23/07i
    Auch; Beisatz: Die Intensität (potentieller) Weisungen muss über bloß technische oder organisatorische Anweisungen jedenfalls hinausgehen. (T1)
    Beisatz: Aus einer technischen Sicherheitsvorschrift allein kann keine Weisungsbefugnis abgeleitet werden. (T2)
    Beisatz: Hier: Vorschrift, wonach bei Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten dafür zu sorgen ist, dass sich keine „ArbeitnehmerInnen" unter hängenden Lasten aufhalten - Weisungsbefugnis des Kranführers verneint. (T3)
  • RS0085043">2 Ob 26/12f
    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 26/12f
    Auch; Beisatz: Keinesfalls kann gesagt werden, dass bei Ausführung eines gemeinsamen Arbeitsziels durch mehrere unabhängige Unternehmen und deren Arbeiter grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer bei sämtlichen Unternehmen „eingegliedert“ wären. (T4)
  • RS0085043">2 Ob 24/15s
    Entscheidungstext OGH 09.04.2015 2 Ob 24/15s
    Auch; Beis ähnlich wie T2
  • RS0085043">2 Ob 209/17z
    Entscheidungstext OGH 29.11.2018 2 Ob 209/17z
    Auch; Beis wie T4; Veröff: SZ 2018/102
  • RS0085043">2 Ob 153/24z
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.04.2025 2 Ob 153/24z
    Beisatz: Hier: Dass die Berechtigung des Viertbeklagten, den auf der Baustelle tätigen Arbeitern im Zusammenhang mit den Sicherheitsbestimmungen der Betonpumpe Anweisungen zu geben, noch keine Eingliederung in den Betrieb begründet, stellt keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung dar. (T5)
  • RS0085043">2 Ob 179/25z
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2025 2 Ob 179/25z
    Beisatz: Hier: Eingliederung des verletzten Arbeitnehmers des Werkunternehmers in den Betrieb des Bestellers verneint, weil die Tätigkeit des Verletzten auch bei Befolgung der Sicherheitsanweisungen des Bestellers im Rahmen der ihn treffenden Schutzpflichten noch im Rahmen des Werkvertrags (Wartungsarbeiten) zwischen dem Werkunternehmer und dem Besteller blieb. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0085043

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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