RS OGH 1978/3/2 12Os10/78, 13Os83/83

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Veröffentlicht am 02.03.1978
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Norm

StGB §312 Abs1

Rechtssatz

Die Zufügung körperlicher oder seelischer Qualen erfordert einen mit der Mißhandlung einhergehenden, längere Zeit fortdauernden oder sich wiederholenden Zustand erheblicher physischer oder psychischer Beeinträchtigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096357

Dokumentnummer

JJR_19780302_OGH0002_0120OS00010_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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