RS OGH 2022/2/23 12Os200/77, 13Os144/84, 9Ob37/18h, 4Ob21/22z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1978
beobachten
merken

Rechtssatz

Leichtsinnig handelt, wer sich zwar der Folge seiner Handlungsweise bewusst ist, aber aus Sorglosigkeit oder mangelnder Überlegung den eingegangenen (durchaus bewußt gewordenen) drückenden Bedingungen die ihnen zukommende Bedeutung nicht beimißt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016875

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten