RS OGH 2014/9/25 1Ob503/78, 6Ob552/81, 4Ob606/88, 6Ob553/89, 5Ob587/89, 7Ob232/97m, 1Ob34/98a, 8ObA3

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Veröffentlicht am 08.03.1978
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Rechtssatz

Der Rückgriff auf die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage hat dort zu unterbleiben, wo das Gesetz selbst die Auswirkungen veränderter Verhältnisse zB in den Fällen des §§ 948, 949 ABGB regelt.Der Rückgriff auf die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage hat dort zu unterbleiben, wo das Gesetz selbst die Auswirkungen veränderter Verhältnisse zB in den Fällen des Paragraphen 948, 949, ABGB regelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017524

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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