RS OGH 1978/3/9 6Ob529/78

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Veröffentlicht am 09.03.1978
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Rechtssatz

Der Umstand, daß das Berufungsgericht, ohne Vorliegen einer Parteienbehauptung darüber, ob der Fahrer einen Führerschein hatte, rechtliche Überlegungen über die Folgen der Verletzung der Führerscheinklausel des Art 6 Abs 1 lit b AKIB anstellte, stellt keinen entscheidungswesentlichen Verfahrensverstoß dar.Der Umstand, daß das Berufungsgericht, ohne Vorliegen einer Parteienbehauptung darüber, ob der Fahrer einen Führerschein hatte, rechtliche Überlegungen über die Folgen der Verletzung der Führerscheinklausel des Artikel 6, Absatz eins, Litera b, AKIB anstellte, stellt keinen entscheidungswesentlichen Verfahrensverstoß dar.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 529/78
    Entscheidungstext OGH 09.03.1978 6 Ob 529/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040306

Dokumentnummer

JJR_19780309_OGH0002_0060OB00529_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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