RS OGH 2009/10/15 8Ob48/78, 2Ob67/78, 2Ob94/09a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1978
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Norm

StVO §12 Abs1 1
StVO §26 Abs3

Rechtssatz

Ein Fahrzeuglenker braucht mit dem Ausnahmefall des Befahrens der Einbahnstraße in der Gegenrichtung durch ein Einsatzfahrzeug nicht zu rechnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0073987

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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