Norm
ABGB §830 B4Rechtssatz
Hat sich der Teilungskläger in einem Unterhaltsvergleich verpflichtet, die Einkünfte aus der Fremdenzimmervermietung, welche seinen Hausanteil betreffen, als Unterhaltsleistung zu erbringen, so steht diese Vereinbarung, solange sie aufrecht ist, seine Teilungsbegehren entgegen ( Ehegatten ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013337Dokumentnummer
JJR_19780316_OGH0002_0060OB00553_7800000_001