Norm
ABGB §901 II3bRechtssatz
Wird der Vereinbarung einer Provision ein Bruttoumsatz zugrundegelegt, so bleibt diese auch dann Berechnungsbasis, wenn dieser Umsatz infolge steuerlicher Maßnahmen zu einem geringeren als dem erhofften Gewinn führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037948Dokumentnummer
JJR_19780316_OGH0002_0070OB00542_7800000_002