Norm
ABGB §144Rechtssatz
Einem Großelternteil kann vom Pflegschaftgericht die Pflege und Erziehung des minderjährigen Kindes nur dann übertragen werden, wenn dessen Eltern aus den Gründen des § 145 Abs 1 ABGB nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu pflegen und zu erziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047939Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020