RS OGH 1978/3/16 7Ob534/78, 4Ob580/78, 7Ob576/80 (7Ob577/80), 3Ob597/81, 1Ob650/86

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Veröffentlicht am 16.03.1978
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Norm

ABGB §144
ABGB §145

Rechtssatz

Einem Großelternteil kann vom Pflegschaftgericht die Pflege und Erziehung des minderjährigen Kindes nur dann übertragen werden, wenn dessen Eltern aus den Gründen des § 145 Abs 1 ABGB nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu pflegen und zu erziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047939

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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