RS OGH 1985/12/12 6Ob552/78, 7Ob678/85

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Veröffentlicht am 16.03.1978
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Rechtssatz

Die Frage, ob der Noterbe unter den Erbenbegriff des § 102 Abs 2 AußStrG fällt, ist weder in dieser Gesetzesstelle noch in einer anderen Gesetzesbestimmung ausdrücklich und klar geregelt, ebensowenig ob unter den Begriff "Erbe" im § 92 Abs 2 AußStrG auch der Noterbe zu verstehen ist (hier: Frage, ob ein eigenberechtigter Noterbe Anspruch auf Schätzung des unbeweglichen Nachlaßvermögens schon im Verlassenschaftsverfahren hat).Die Frage, ob der Noterbe unter den Erbenbegriff des Paragraph 102, Absatz 2, AußStrG fällt, ist weder in dieser Gesetzesstelle noch in einer anderen Gesetzesbestimmung ausdrücklich und klar geregelt, ebensowenig ob unter den Begriff "Erbe" im Paragraph 92, Absatz 2, AußStrG auch der Noterbe zu verstehen ist (hier: Frage, ob ein eigenberechtigter Noterbe Anspruch auf Schätzung des unbeweglichen Nachlaßvermögens schon im Verlassenschaftsverfahren hat).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0099343

Dokumentnummer

JJR_19780316_OGH0002_0060OB00552_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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