RS OGH 1978/3/29 3Ob619/77, 3Ob508/79, 3Ob22/84, 4Ob2307/96k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 BIIg
ABGB §1118 A1

Rechtssatz

Die Vereinbarung, daß ein Bestandverhältnis vorzeitig aufgelöst werden können, wenn gegen den Bestandnehmer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist zulässig; sie widerspricht weder Treu und Glauben noch ist sie sittenwidrig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 619/77
    Entscheidungstext OGH 29.03.1978 3 Ob 619/77
  • 3 Ob 508/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 508/79
    Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 619/77
  • 3 Ob 22/84
    Entscheidungstext OGH 11.04.1984 3 Ob 22/84
    Auch; Veröff: MietSlg XXXVI/17
  • 4 Ob 2307/96k
    Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2307/96k
    Auch; nur: Die Vereinbarung, daß ein Bestandverhältnis vorzeitig aufgelöst werden können, wenn gegen den Bestandnehmer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, ist zulässig. (T1) Beisatz: Ebenso die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen von mehreren Leasingnehmern. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016647

Dokumentnummer

JJR_19780329_OGH0002_0030OB00619_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten