Norm
ASVG §114Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer GmbH hat als Organ des Dienstgebers die Dienstnehmeranteile aller Dienstnehmer, somit auch seine eigenen und die seiner beschäftigten Gattin, an den Sozialversicherungsträger abzuführen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0084552Im RIS seit
30.03.1978Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023