RS OGH 2011/10/19 7Ob539/78, 4Ob119/11w

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Veröffentlicht am 06.04.1978
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Rechtssatz

Bewirken Mängel des Erlagsantrages die Nichtverständigung eines Gläubigers durch das Erlagsgericht, so führt die unmittelbare Mitteilung des Schuldners vom Erlag nur dann zur Schuldbefreiung, wenn der Gläubiger so vollständig unterrichtet wird, daß er seine Rechte am Erlag mit Sicherheit wahrnehmen kann. (teilweise abweichend von 3 Ob 493/57).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033618

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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