RS OGH 2026/1/27 6Ob549/78; 8Ob546/82; 11Ns14/90; 7Ob574/93; 13Ns1/01; 6Nd510/01; 7Ob154/10p; 10Nc12

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Veröffentlicht am 06.04.1978
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Rechtssatz

Bei der Entscheidung über die Anzeige der Selbstablehnung handelt es sich nicht um die Wahrnehmung von Parteiinteressen, sondern um das öffentliche Interesse an der Objektivität der Rechtsprechung. Niemand vermag zu dieser Voraussetzung mehr beizutragen, als der Richter selbst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045943

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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