Norm
AHG §1 BbRechtssatz
Der Abschluß von Beförderungsverträgen durch eine Gebietskörperschaft mit einem privaten Unternehmer gegen Entgelt ist keine Tätigkeit der Hoheitsverwaltung, auch wenn der mit der Beförderungsverträgen verfolgte Zweck der Erfüllung von Aufgaben dient, die in das Gebiet der Hoheitsverwaltung fallen mögen (hier: Schülerbeförderung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049790Dokumentnummer
JJR_19780412_OGH0002_0010OB00029_7700000_001