Norm
DSt 1872 §2 ERechtssatz
Es stellt eine Berufspflichtverletzung dar, wenn die Kammerbeitragserklärungen nicht, oder nicht richtig und vollständig ausgefüllt zur Vorlage gebracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0054855Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2010