RS OGH 1978/4/26 1Ob701/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1978
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Norm

ABGB §19
ABGB §344
ABGB §1295 Ia9

Rechtssatz

Rechtmäßigkeit eines in Ausübung der Selbsthilfe gesetzten Verhaltens besagt noch nicht, daß der durch dieses Verhalten herbeigeführte Zustand nicht seinerseits rechtswirdrig sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0009033

Dokumentnummer

JJR_19780426_OGH0002_0010OB00701_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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