Norm
ABGB 372 IbRechtssatz
Die eigenmächtige Verbringung beweglicher Sachen von der gemeinsamen Liegenschaft, zu deren Bewirtschaftung sie bis dahin dienten, auf eine anderes Anwesen schließt ihre widmungsgemäße Verwendung im bisherigen Standort durch die dort wohnhaften Miteigentümer. Der verletzte Eigentümer ist berechtigt die Beseitigung der durch den eigenmächtigen Eingriff geschaffenen rechtswidrigen Veränderung durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010951Dokumentnummer
JJR_19780426_OGH0002_0010OB00701_7700000_003