RS OGH 1978/4/26 1Ob701/77, 5Ob521/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1978
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Norm

ABGB 372 Ib
ABGB §828
ABGB §833 A

Rechtssatz

Die eigenmächtige Verbringung beweglicher Sachen von der gemeinsamen Liegenschaft, zu deren Bewirtschaftung sie bis dahin dienten, auf eine anderes Anwesen schließt ihre widmungsgemäße Verwendung im bisherigen Standort durch die dort wohnhaften Miteigentümer. Der verletzte Eigentümer ist berechtigt die Beseitigung der durch den eigenmächtigen Eingriff geschaffenen rechtswidrigen Veränderung durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu verlangen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 701/77
    Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 701/77
    SZ 51/56
  • 5 Ob 521/81
    Entscheidungstext OGH 17.02.1981 5 Ob 521/81
    Vgl auch; Beisatz: Kein widerrechtlicher Eingriff in das Gebrauchsrecht durch Behinderung, Heu von einer zum Landwirtschaftsbetrieb gehörigen Wiese dem gemeinsamen Landwirtschaftsbetrieb zu entziehen, wenn es sich dabei um Selbsthilfe gegen einen eigenmächtigen und rechtswidrigen Versuch der Änderung des nur gemeinsamzustehenden Bewirtschaftungsrechtes handelt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010951

Dokumentnummer

JJR_19780426_OGH0002_0010OB00701_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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