Norm
JN §31 IRechtssatz
Sind sämtliche Zeugen nahe dem Wohnsitz des Beklagten wohnhaft und kommt eine Parteienvernehmung des Klägers nicht in Betracht, kann trotz einer vom Beklagten auf einem Werkvertragsformular des Klägers unterfertigten Gerichtsstandvereinbarung die Delegierung des Wohnsitzgerichtes des Beklagten stattfinden, wenn der Auftrag am Wohnsitz des Beklagten Handelsvertreter des Klägers erteilt wurde, der Werkvertrag am Wohnsitz des Beklagten zu erfüllen gewesen wäre und vom Beklagten wegen Irreführung bekämpft wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046257Dokumentnummer
JJR_19780426_OGH0002_0010ND00515_7800000_001