Norm
ABGB §366 ARechtssatz
Der unabhängig vom Eigentum auf die widerrechtliche Entziehung des Streitgegenstandes gestützte obligatorische Herausgabeanspruch richtet sich gegen jeden, der sich an diesem Eingriff beteiligte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010853Dokumentnummer
JJR_19780426_OGH0002_0010OB00701_7700000_002