Norm
ASVG §35 Abs1Rechtssatz
Im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG ist Dienstgeber jener Personen, die zu einer OHG in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht die Gesellschaft selbst, sondern sind es die einzelnen Gesellschafter.Im Sinne des Paragraph 35, Absatz eins, ASVG ist Dienstgeber jener Personen, die zu einer OHG in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht die Gesellschaft selbst, sondern sind es die einzelnen Gesellschafter.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062025Dokumentnummer
JJR_19780509_OGH0002_0050OB00302_7800000_002