Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Das dem außerehelichen Vater zustehende Recht auf persönlichen Verkehr rechtfertigt im Regelfall die Einräumung eines Besuchsrechtes, das nicht schon deshalb zu verweigern ist, weil er es bisher durch Jahre nicht beantragt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047982Dokumentnummer
JJR_19780509_OGH0002_0030OB00581_7800000_001