RS OGH 1978/5/11 7Ob22/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1978
beobachten
merken

Norm

VersVG §12

Rechtssatz

Wird in einer Schadensmeldung über einen Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer selbst zu Schaden gekommen ist, nur auf den Tod einer Person verwiesen, die nach den Umständen des Falles mitversichert gewesen sein könnte, so kann dies nicht als Geltendmachung des Deckungsanspruches eines Angehörigen des Mitversicherten gewertet werden; dies insbesondere dann nicht, wenn dieser Angehörige in der Schadensmeldung nicht einmal genannt oder so bezeichnet ist, daß sich seine Identität leicht feststellen läßt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 22/78
    Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 22/78
    Veröff: VersR 1979,95 = ZVR 1979,46 S 53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080032

Dokumentnummer

JJR_19780511_OGH0002_0070OB00022_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten