RS OGH 2016/6/14 7Ob26/78, 4Ob14/78, 7Ob250/01t, 3Ob251/15f

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Veröffentlicht am 11.05.1978
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Rechtssatz

Der Ablauf einer Ausschlußfrist vernichtet das Recht vollkommen, sodaß nicht einmal eine Naturalobligation bestehen bleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033651

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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